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Archiv-Artikel

Bundestag kürzt Taschengeld

BERLIN epd ■ Der Bundestag hat gestern Änderungen für Sozialhilfeempfänger in Heimen beschlossen. Wer nach dem 1. Januar 2005 in ein Heim zieht, erhält kein erhöhtes Taschengeld mehr. Ehepaare, von denen ein Partner im Heim lebt und dadurch sozialhilfeabhängig wird, können stärker an den Kosten beteiligt werden. Der Jahresbetrag für Praxisgebühr und Medikamenten-Zuzahlungen wird ab 2005 von der Sozialhilfe vorgestreckt und den Patienten dann in Monatsraten von bis zu sechs Euro abgezogen. Die Gesetzesänderungen wurden mit den Stimmen von Rot-Grün beschlossen, Union und FDP lehnten sie ab. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Union verlangte, das erhöhte Taschengeld beizubehalten. Diesen Betrag von höchstens 44 Euro im Monat erhalten Sozialhilfeempfänger, die durch eigenes Einkommen zu den Kosten ihrer Heimunterbringung beitragen können.