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Bundestag beschließt Opferschutzgesetze

Bonn (dpa) – Opfer von Straftaten sollen künftig besser geschützt werden. Der Bundestag verabschiedete am Mittwoch abend mit den Stimmen aller Fraktionen – die PDS-Gruppe enthielt sich bei einem Gesetz – dafür zwei Gesetze. Nach dem neuen Zeugenschutzgesetz sollen vor allem Kinder als Zeugen vor zusätzlichen Belastungen verschont werden und einen Opferanwalt an die Seite gestellt bekommen. Zeugenaussagen können nun auf Video aufgezeichnet und später in der Hauptverhandlung verwertet werden. Verabschiedet wurde auch ein Gesetz, wonach Täter, die ihre Straftaten medial vermarkten, den Profit dem Opfer bereitstellen müssen.

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