Bundesrat will Änderung beim Energiesparen: Nachsitzen fürs Bauministerium
Auch in alten Gebäuden sollen die Dächer gedämmt werden, findet der Bundesrat. Deswegen fordert er Änderungen an der neuen Energiesparverordnung.
Das Bundesbauministerium muss die Energieeinsparverordnung überarbeiten. Zwar blieb von den Änderungswünschen des Bundesrates - aufgelistet auf 86 Seiten - nur etwa die Hälfte übrig. Dennoch muss das Bundesbauministerium nach dem Votum der Länderkammer vom Freitag nun jede Menge Änderungen einbauen.
Ursprünglich sollte mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) der Klimaschutz im deutschen Baurecht Einzug halten: Die Bundesregierung wollte Bauherren Standardanforderungen zum effizienten Energieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorschreiben. Ziel ist, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt sollen ab 2012 die energetischen Anforderungen an Neubauten nochmals um bis zu 30 Prozent verschärft werden. So soll etwa der Betrieb der besonders verbrauchsintensiven Nachtstromspeicherheizungen stufenweise untersagt werden.
Die Länder störten sich insbesondere an der Pflicht zur Dämmung oberster Geschossdecken. Der Umweltausschuss fordert, dass diese Decken nicht nur in Neubauten, sondern auch bei vermieteten Gebäuden saniert werden müssen. Wirtschaftliche Aspekte stünden der Ausweitung nicht entgegen, da der Vermieter die Maßnahme steuerlich absetzen und damit außerdem eine Mietsteigerung begründen könne. Der Wirtschaftsausschuss will, dass Baudenkmäler von der Nachrüstpflicht zur Dämmung von begehbaren Obergeschossdecken ausgenommen werden. Diese könnte Nutzungseinschränkungen zur Folge haben und den zum Erhalt des Gebäudes verpflichteten Eigentümer zusätzlich belasten. Das Bundesbauministerium war von den angemahnten Änderungen offenbar so überrascht, dass bis zum Redaktionsschluss weder ein Sprecher noch ein Fachmann eine Einschätzung abgeben wollte. Mit der EnEV wurde auch der Gebäude-Energie-Pass verpflichtend, der den Mietern den energetischen Standard einer Wohnung dokumentieren soll.
Angenommen hat der Bundesrat dagegen den Kompromiss zur neuen Kfz-Steuer: Vom 1. Juli an wird die Besteuerung der Pkws von Hubraum teilweise auf Kohlendioxid-Ausstoß umgestellt. Umweltschützer hatten kritisiert, dass die Pläne nahezu ohne Lenkungswirkung bleiben. Wichtigste Änderung dürfte deshalb sein, dass die Kfz-Steuer - bislang eine Ländersteuer - künftig dem Bund zusteht. Als Kompensation erhalten die Länder 9 Milliarden Euro. Allerdings gilt die Umstellung nur für Neuwagen: Bei den derzeit zugelassenen Autos bleibt vorerst alles beim Alten.
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