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Bundesrat für DNA-Analyse

BERLIN dpa ■ Alle rückfallgefährdeten Sexualstraftäter sollen durch DNA-Analyse („genetischen Fingerabdruck“) erfasst werden. Der Bundesrat beschloss gestern auf Vorschlag von Baden-Württemberg, eine entsprechende Gesetzesinitiative beim Bundestag einzubringen. Bisher lässt das Gesetz die DNA-Analyse nur bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung zu.

Außerdem billigten die Länder ein Gesetz der Bundesregierung, wonach es in Zukunft möglich ist, Sexualstraftäter, die sich erst in Haft als gefährlich erweisen, nachträglich in Sicherheitsverwahrung zu nehmen. Dazu kann das Gericht schon beim Urteil einen Vorbehalt erklären.

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