piwik no script img

Bundesrat billigt EntschädigungenBei Bahn-Verspätungen Geld zurück

Bahnreisende, die Verspätungen von mehr als einer Stunde haben, müssen jetzt per Gesetz von der Bahn entschädigt werden. Ist eine Übernachtung erforderlich, wird sogar das Hotel bezahlt.

Entschädigung per Gesetz: Damit fallen auch die Diskussionen mit dem Zugpersonal weg. Bild: dpa

BERLIN dpa/ap | Bahnreisende erhalten bei größeren Zug-Verspätungen und -Ausfällen ein gesetzliches Recht auf Entschädigung. Bei Verspätungen ab 60 Minuten bekommen die Fahrgäste 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, ab zwei Stunden sind es 50 Prozent. Die Fahrgäste können eine Auszahlung in bar verlangen. Bislang gab es nur Gutscheine. Ausgezahlt werden aber nur Beträge von mehr als 4 Euro. Bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten ist eine kostenlose Hotelunterkunft anzubieten, wenn wegen der Unpünktlichkeit oder des Ausfalls eine Übernachtung erforderlich wird.

Im Nahverkehr dürfen die Fahrgäste bei Verspätungen oder Zugausfällen auf andere Verkehrsmittel ausweichen, gegebenenfalls auch auf ein Taxi. Als Aufwendungsersatz hierfür sind bis zu 80 Euro vorgesehen. Ist im Nahverkehr eine Verspätung von mindestens 20 Minuten absehbar, kann der Fahrgast - soweit möglich - auch Fernverkehrszüge wie IC oder ICE ohne Aufpreis und ohne Kartentausch am Schalter nutzen. Das gilt nicht bei Zügen mit Reservierungspflicht wie beim City Night Line oder ICE Sprinter.

Auch wird eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Sie soll im Zweifelsfall die Frage klären, ob das Bahnunternehmen überhaupt für die Verspätung verantwortlich war. Wenn nicht, bekommt der Kunde kein Geld zurück.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

3 Kommentare

 / 
  • JJ
    Jens Jackowski

    Warum sollen wiedereinmal alle für den Vorteil weniger bezahlen? Klar, wo Schlechtleistung geliefert wird, muss dafür entschädigt werden. Aber: Gerade das Wochenendticket zeigte doch überdeutlich, dass das was für einige Unzumutbare "Schlechtleistung" ist ist für andere eine willkommene preisgünstige Beförderungsmöglichkeit. Bei Fluggesellschaften ist es längst üblich, dass man (gegen Preisaufschlag) das Erstattungsniveau selbst bestimmen kann...

  • JJ
    Jens Jackowski

    Scheisse das mal wieder alle zahlen muessen. Wenn es bei der Bahn endlich möglich wäre, die reine Beförderungsleistung zu buchen, wäre das besser für alle. Warum keine flexiblen Lösungen? + 1% vom Preis sichert Grundpaket ab + 5% alle Kosten (wie z.B. verpasste Anschlußflüge und sinnlos gewordene Geschäftstermine)...

  • GS
    Günter Schütz

    Hallo,

     

    irgendwie verstehe ich diese Entscheidung nicht. Es war doch schon immer so, dass ich einen Gutschein über 15 Euro bekam, wenn die Bahn mehr als eine Stunde Verspätung hatte und Taxi- und Hotel-Kosten wurden auch schon übernommen. Was ist denn jetzt so neu an der gesetzlichen Regelung?

     

    Viele Grüße, Günter

     

    --------

    Anmerkung der Redaktion:

    Bis jetzt war es gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern basierte auf dem guten Willen der Bahn, der durch den Druck der Fahrgastverbände entstand.