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Bundesrat: Abtreibung erschweren

Bonn (ap) Die bayerische Staatsregierung will ein eigenes Bundesgesetz zur Beratung von Frauen in Schwangerschaftskonflikten vorlegen, wenn die Bundesregierung eine entsprechende Initiative nicht bis zum 31. März 1988 ergriffen hat. Das kündigte Staatssekretär Wilhelm Vorndran vom bayerischen Justizministerium am Freitag im Bundesrat bei der Debatte über einen gemeinsam mit Baden–Württemberg vorgelegten Entschließungsantrag zur Verbesserung des Schutzes ungeborener Kinder an. Der Antragsentwurf, der als Kern eines solchen Bundesberatungsgesetzes eine Erschwerung des Beratungsverfahrens vorschlägt, das einer legalen Abtreibung aus sozialer Notlage zwingend vorgeschaltet ist, wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse der Länderkammer überwiesen.

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