■ Telegramm: Bundesgerichtshof gibt Wendelstein frei
Karlsruhe/München (AP) – Nach drei Jahren Zwangspause kann der Skibetrieb am Wendelstein wieder anlaufen. Der Bundesgerichtshof lehnte jetzt endgültig die Revisionsklage eines Landwirtes ab, der den Skibetrieb auf seinen Almwiesen nicht mehr dulden wollte. Deshalb hatte er sich vor drei Jahren geweigert, einen neuen Pachtvertrag mit der Wendelsteinbahn abzuschließen. Seither standen die Lifte an dem Berg still.
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