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in kürze STIFTUNGSRECHTBund und Länder einig

Der Vermittlungsausschuss hat sich auf einen Kompromiss für das neue Stiftungsrecht geeinigt. Vermögen bis 600.000 Mark können über zehn Jahre steuerbegünstigt gestiftet werden. Die Stiftungen können zehn Prozent ihrer eingeworbenen Mittel als Rücklagen verwenden. (dpa)

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