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Bund muss für Fluglärm zahlen

TRIER dpa ■ Der Bund muss 109 Bewohner des rheinland-pfälzischen Binsfeld wegen der Lärmbelästigung durch den nahen Flughafen Spangdahlem entschädigen. Wie das Landgericht Trier gestern mitteilte, haben die Richter den Entschädigungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland für begründet erklärt. Das Geld soll den Klägern einen Ausgleich dafür bieten, dass ihre Grundstücke aufgrund des Fluglärms vom US-Militärflughafen Spangdahlem an Wert verloren. Bereits 1999 hatten 46 andere Binsfelder Entschädigung zugesprochen bekommen.

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