Bürgerentscheid Nord : Frei von Recht und Bauwagen
Im Bezirk Nord wird es zu einem Bürgerentscheid gegen die Ausweisung neuer Bauwagenplätze kommen, obwohl er wahrscheinlich rechtswidrig ist und im Nachhinein für unzulässig erklärt werden dürfte. Das hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) der Bürgerinitiative Ende Januar zugestanden, und ihr damit das gleiche Recht eingeräumt wie der Bezirksversammlung, deren avisierte Beschlüsse auch nicht im Voraus auf Zulässigkeit überprüft werden.
Das Bürgerbegehren hatte die nötige Zahl an Unterstützer-Unterschriften erreicht und war am 3. März 2000 für zustande gekommen erklärt worden. Danach erklärte das Bezirksamt das Bürgerbegehren für unzulässig, weil es die Anwendung eines Landesgesetzes unmöglich machen würde: Die Bezirksverwaltung hätte aufgrund der generellen Ablehnung neuer Bauwagenplätze in Nord keinen Ermessensspielraum, das von der Bürgerschaft erlassene Wohnwagengesetz anzuwenden. Ob das zutrifft, entschied das OVG nicht. Es stellte jedoch fest, dass das Bezirksamt erst nach einem Bürgerentscheid die Zulässigkeit prüfen dürfe.
Karsten Vollrath von „Mehr Demokratie“ freut sich zwar darüber, dass das Gericht Bürgerentscheide mit den Beschlüssen der Bezirksversammlung gleichstellte. Er hält es aber für unsinnig, ihre Zulässigkeit erst im Nachhinein zu prüfen. „Wir sind für empfehlende Bürgerentscheide, aber nicht, wenn sie rechtswidrig sind“, sagt er. knö