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Brunner-ProzessWegen Mordes verurteilt

Das Landgericht München verurteilt die Angeklagten zu harten Strafen, der Haupttäter soll als Mörder in Haft. Strafverteidiger raten den Verurteilten, Revision einzulegen.

Zu sieben Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt: Sebastian L. Bild: rtr

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9 Kommentare

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  • K
    kaktus

    Wir Deutschen lieben Menschen, die "endlich mal wieder für Recht und Ordnung sorgen". Endlich haben wir wieder einen Helden! Wer posthum einmal diesen Status erreicht hat, sollte deshalb nicht mehr kritisiert werden. Dass Herr Brunner mit Sicherheit noch leben würde, wenn ER nicht angefangen hätte, die Jugendlichen zu prügeln, interessiert wohl nicht mehr. Ist ein solches Verhalten vorbildlich? Ist das mutig? Jemand der sich schützend vor (verbal!) bedrohte Kinder stellt, verdient Bewunderung, wenn er deeskalierend eingeift, nicht aber, wenn er auf die zuvor überhaupt nicht tätlich gewordenen Jugendlichen einschlägt. Nicht der ist ein Held, der sich als Held aufspielt ...

  • R
    Rømpømpøm

    Die haben es doch noch gut getroffen.

    Im 16.Jahrhundert hätte man solches Lumpenpack gerädert.

     

    http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%A4dern

  • W
    willy

    Lernfähig, Glückwunsch!

  • BB
    Bernd Baron

    Betroffen,

    Betroffen bin ich vom Tenor der bisher wahrgenommenen öffentlichen Meinung, die sich vornehmlich und offensichtlich gleichfalls durch den Medienhype angestachelt, allein ihrer Gemüts- und Bauchlage nach, zu den überraschend harten Urteilen geäußert hat. Dabei, so könnte man meinen, spielen die schon bei oberflächlicher Betrachtung wahrgenommenen Verrisse rechtsstaatlichen Handelns in der öffentlichen Diskussion leider überhaupt keine Rolle; als seien alle Mittel dann erlaubt um diese Auswüchse gesellschaftlicher -Ge-

    walt-Entwicklung zu eliminieren.

     

    Wie ist ein S t a a t s a n w a l t zu sehen, der die Öffentlichkeit über Wochen mit vermuteten Obduktionsergebnissen in dem nachweislich falschen Glauben lässt und mit dazu beiträgt, dass rechtspopulistische Medien destruktige Stimmungen erzeugen.

     

    Wie ist ein Gerichtsurteil wahrzunehmen, das u.a. damit begründet wird, der erste Schlag von Herrn Brunner sei im Rahmen seiner Notwehr gegen den von ihm

    e r w a r t e t e n Angriff geführt worden, wir aber bei erster Draufsicht des § 32 StGB Abs. 2 erst einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff dringend brauchen um Notwehr oder Nothilfe leisten zu können? Von Erwartungen auf auf einen Angriff lesen wir dort glücklicherweise nichts.

    Nicht auszudenken, jeder der einen Angriff e r w a r t e t, schlägt zu!

     

    Ich möchte meinen, man kann diese Urteil als hilfloses Exempel gegen eine z.T. außer Rand und Band geratene Gewalt"kultur" verstehen um, wie angesprochen, abzuschrecken.

     

    Abgeschreckt bin ich allerdings durch die bereits mehrfach bewiesen falsche und trotzdem immer wieder ersehnte Logik, die sich infolge ähnlicher rechtlichen "Abrechnungen" im Anschluss ausufernder gesellschaftlicher Defizite regelmäßig Raum schafft.

    Man könnte meinen es sei von den bewältigt geglaubten archaischen Grundmustern mehr Erfolg zu erwarten als durch das moderne Strafrecht?!

  • A
    Antifürst

    Brunner wurde so übermäßig zum strahlenden Helden stilisiert, samt posthumen Orden, Lichterketten und Denkmal, da durfte kein anderes Urteil mehr her. Brunner hat zuerst auf die Kids eingeschlagen? Egal. Brunner ist an einem Herzanfall gestorben? Egal. Es MUSSTE Mord sein. Mord? Ich bin kein Jurist, dachte aber immer, das wird anders definiert. Naja, ich bin überzeugt, dass das Urteil VIEL zu hart ist und in der Revision halbiert wird.

  • F
    FreiDenker

    Ja, das Urteil ist gerecht und human, denn letztendlich wurde der Tod des Opfers voll in Kauf genommen.

     

    Die Täter haben jetzt die Chance im Gefängnis zu besseren Menschen zu werden. Sie sollten die Chance nutzen.

  • G
    Gerecht

    Ein gerechtes Urteil.

     

    Da laufen gewaltbereite Jugendliche durch die Bahn, bedrohen andere und versuchen sich auf kriminelle Weise zu bereichern und treffen auf einen engagierten Bürger, der dies verhindern will. Sicherlich werden die beiden Gewalttäter nicht mit Herrn Brunner in Dialog gegangen sein, sondern mit Beleidigungen, Beschimpfungen und aggressivem Drohverhalten eine Reaktion provoziert haben, die Brunner zum Anlass nahm, sich zu wehren und zu verteidigen. Wenn dann die beiden Verurteilten auf einen bereits am Boden liegenden weiter eintreten und misshandeln, weswegen er auch zu Boden gegangen sein mag, dann ist dieses gewaltbereite Verhalten nicht zu tolerieren.

     

    Dass Herr Brunner dadurch zu Tode kam liegt nicht allein an seinem Herzfehler, sondern an der Art der Misshandlung, die den Infarkt zustanden kommen ließ. Ebenso zu verurteilen wie waterboarding, Androhung von Gewalt bei Polizeiverhören und ähnlichem. Die beiden Verurteilten haben sich schuldig gemacht, einem Menschen das Leben genommen zu haben. Auf gewalttätige Weise.

     

    Ich kann das Urteil nur begrüßen und hoffe auf eine abschreckende Wirkung für gewaltbereite Jugendliche. Ich plädiere für ein Ende der Kuschelpädagogik, der Kuscheljustiz und des Verhätschelns von Kriminellen. Jeder ist für sein eigenes Handeln verantwortlich. Und sollte dafür auch mit Sanktionen und Strafen rechnen, wenn es gegen die soziale Ordnung und gegen das Gesetz ist.

  • AM
    Alfred Meier

    Meiner Ansicht nach gehören alle die darum herum gestanden haben und insbesondere auch der Zugführer für mindestens 2 Jahre in den Bau wegen unterlassener Hilfeleistung.

     

    Wenn dem armen Mann nur noch ein anderer geholfen hätte, wäre es nie so weit gekommen.

  • F
    Florentine

    Erst wurden die Verbrecher (denn um solche handelt es sich hier!)ganz im Sinne der Verteidigung medial als "schüchtern", "zurückhaltend", "scheu", "schmächtig", u.s.w. beschrieben. Nun soll das Urteil "hart" sein, was wohl im Sinne von "zu hart" verstanden werden soll. Was soll an diesem Urteil bitteschön "hart" sein. Es ist ein 'normales', der Tat angemessenes, Urteil. Dem Anlass entsprechend eben.

     

    Wahrscheinlich aber sind wir gerade dies bei der Betrafung von Verbrechern nicht mehr 'gewöhnt'.