: Briefs–Kündigung keine Nötigung
Düsseldorf (taz) - Mit einer bemerkenswerten Begründung hat die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft die Strafanzeige der NRW– Grünen gegen die Leitung des gewerkschaftlichen Forschungsinstituts „WSI“ zurückgewiesen. Die Grünen hatten die Geschäftsführer des WSI wegen „versuchter Nötigung“ ihres inzwischen in den Bundestag gewählten Mitgliedes Ulrich Briefs angezeigt, dem u.a. wegen der Nichtanmeldung seiner Kandidadur gekündigt worden war. Die Staatsanwaltschaft schließt die Nötigung in dem Einstellungsbescheid aus, „weil die Kündigung offensichtlich unbegründet“ gewesen sei. Es sei „eindeutig, daß Dr. Briefs wegen seiner Kandidatur für die Grünen nicht wirksam gekündigt werden konnte. Unerheblich is dabei, daß Briefs seine Absicht zu kandidieren, dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt hatte“. Auch der zweite Kündigungsgrund, „das Auftreten von Dr. Briefs bei der IFIP–Konferenz (Vereinigung von Computerwissenschaftlern, d.Red.) in Ost–Berlin, entbehrt der rechtlichen Grundlage. Besser hätten es die Briefs–Verteidiger auch nicht formulieren können.
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