Brexit: Briten verlieren Wahlrecht in EU
Geht es nach dem zuständigen Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Anthony Collins, können Briten nach dem Brexit die Vorteile der EU-Bürgerschaft nicht behalten und auch kein kommunales Wahlrecht in EU-Staaten wahrnehmen. Es geht um die Klage einer Britin, die seit 1984 in Frankreich lebt, nur die britische Staatsbürgerschaft hat und dort nicht mehr bei Kommunalwahlen wählen darf. Dagegen zog sie in Frankreich vor Gericht. Bürgerinnen und Bürger von anderen Mitgliedstaaten dürfen in EU-Ländern an Kommunalwahlen teilnehmen, wenn sie dort ihren Hauptwohnsitz haben. Seit dem Brexit gelte das aber nicht mehr für Briten, erklärte Generalanwalt Collins nun in seinem Schlussantrag. Ein Termin für die Urteilsverkündung ist noch nicht bekannt. (afp)
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