: Bremer Klage gegen Schiffs-Zweitregister
■ Verfassungsgericht verhandelt im Herbst/ Beschwerden gegen Ausflaggung
Das Bundesverfassungsgericht wird am 8. November über das seit Jahren umstrittene Zweitregister-Gesetz für die deutsche Schiffahrt verhandeln. Dem Ersten Senat liegen dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerden der Gewerkschaften ÖTV und DAG sowie Normenkontrollklagen der Länder Bremen und Schleswig-Holstein vor. Nach dem Gesetz vom 23. Mai 1989 können auf deutschen Schiffen ausländische Seeleute zu den niedrigen Löhnen ihrer Heimatländer beschäftigt werden.So soll die Ausflaggung der deutschen Seefahrt gestoppt werden.
Mit ihrer Verfassungsbeschwerde will die ÖTV „die uneingeschränkte Anwendung des Grundgesetzes auf deutschen Schiffen“ sicherstellen“. Mit dem Internationalen Schiffahrtsregister (Zweitregister) werde aber das Prinzip „gleiche Arbeit – gleicher Lohn“ aufgehoben. Außerdem könne durch die Besetzung der Arbeitsplätze für Schiffsmechaniker mit Arbeitskräften aus Billiglohnländern die Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker nicht mehr gesichert werden.
Der Verband Deutscher Küstenschiffseigner hatte die Einführung des Zweitregisters begrüßt. Für die deutsche Schiffahrt sei Kostensenkung eine Überlebensfrage, erreicht werden könne sie einzig über die Reduzierung der Personalkosten. Unter deutscher Flagge koste der Arbeitsplatz pro Mann und Jahr im Schnitt 100.000, im Zweitregister 70.000 und unter Fremdflagge 50.000 Mark.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte bereits im März vergangenen Jahres das Zweitregister für rechtmäßig erklärt. Es verstoße nicht gegen die EG-Verträge. Weder stelle es eine unerlaubte staatliche Beihilfe dar, noch verstoße es gegen die sozialen Ziele der Europäischen Union. Das Bundesverfassungsgericht wird sich jedoch nicht mit diesen Fragen befassen, sondern das Zweitregister ausschließlich an den Normen des Grundgesetzes prüfen. dpa
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