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Archiv-Artikel

Bratwurst in Not

Bremen dpa ■ Auch die Bestückung der Grillroste auf dem Bremer Weihnachtsmarkt ist behördlich und juristisch geregelt. Eine Steak-Braterei darf keine Bauernbratwürste anbieten, entschied das Verwaltungsgericht Bremen in einem jüngst veröffentlichten Urteil. Das gemeinsame Angebot von Steak und Wurst störe den Wettbewerb auf dem Markt, wiesen die Richter die Klage der Braterei zurück. Sonst könne ein Kinderkarussellbetreiber ja auch gleich Glühwein an die Eltern verkaufen. Die Wurst auf dem Grill der Steak-Braterei macht, so die Argumentation der Richter, aus dem bisherigen Spezialanbieter einen Vollimbiss.