■ Brandanschlag: War versuchter Mord
Boitzenburg (dpa) – Der ehemalige NPD-Kreischef von Hagenow, Rüdiger Klasen, muß wegen des Brandanschlags auf das Asylbewerberheim in Boizenburg an der Elbe in Mecklenburg-Vorpommern mit einer erheblich höheren Strafe rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob gestern ein Urteil des Landgerichts Schwerin auf und wies es zur erneuten Verhandlung zurück. Das Landgericht hatte Klasen unter anderem wegen versuchter schwerer Brandstiftung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der BGH-Senat meint, es komme aber eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Betracht. Dies kann mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft werden. Bei dem Brandanschlag am 31. Juli 1992 hatten bewaffnete Jugendliche das Heim überfallen. Weil die Brandflaschen sich nicht entzündeten, wurde von den rund 100 Heimbewohnern, davon viele Kinder, niemand verletzt.
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