■ Telegramm: Bosnier müssen die Schweiz verlassen
Bern (epd) – Von den 18.000 in der Schweiz lebenden Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina müssen 8.000 bis zum 30. April zurückkehren. Diese Ausreisefrist gilt für Alleinstehende und Ehepaare ohne Kinder, berichteten gestern Schweizer Zeitungen. Für Familien mit Kindern und unbegleitete Minderjährige wurde die Frist auf Ende April 1998 festgelegt.
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