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■ RAF-PROZESSBoock und Klar erneut angeklagt

Warum zwei Menschen, die bereits zu fünf- beziehungsweise zu viermal „lebenslänglich“ verurteilt wurden, erneut angeklagt werden, weiß die Bundesanwaltschaft allein. Neue Aussagen ehemaliger RAF-Mitglieder hat Karlsruhe zum Anlaß genommen, Peter- Jürgen Boock, der längst reinen Tisch gemacht hat, zusammen mit Christian Klar auf die Anklagebank zu bringen. Klar wies das Gericht von Beginn an darauf hin, daß er nicht an der Verhandlung teilnehmen will. Um seinen Wunsch zu unterstreichen, stieg er auf einen Tisch und wurde ausgeschlossen. Klars Verteidiger forderten die Einstellung des Verfahrens, da die Informationen unrechtmäßig erworben worden seien. SEITE 4

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