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Blockadeurteile festgeklopft

Koblenz (taz) - Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat die Verurteilung von sechs Teilnehmern von Sitzblockaden vor der Hasselbacher Marschflugkörperstellung bestätigt. Sie waren vom Simmerner Amtsgericht zu Geldstrafen in Höhe eines Monatseinkommens verurteilt worden. Das Landgericht Bad Kreuznach hatte die Urteile wieder aufgehoben. Daraufhin war die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. Das OLG befand nun auf „gemeinschaftlich begangene Nötigung“. Die Verteidigung prüft, ob eine Verfassungsbeschwerde möglich ist.

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