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Archiv-Artikel

Bleiberecht

Aus dem Bleiberechtsbeschluss der Innenminister vom 17.11.2006: „Der weitere Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen kann zugelassen werden, wenn sie in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stehen und wenn der Lebensunterhalt der Familie durch eigene legale Erwerbstätigkeit ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesichert ist und zu erwarten ist, dass er auch in Zukunft gesichert sein wird.“ Von Tariflöhnen ist dort nicht die Rede.  TAZ