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■ BleiberechtJetzt Antrag stellen

Berlin (taz) — Bosnische Flüchtlinge, die länger als ein Jahr in Deutschland sind, erhalten jetzt auf Antrag eine Aufenthaltsbefugnis. Diese Regelung gilt bundesweit, teilte Berlins Innensenator Heckelmann unter Berufung auf das Bonner Innenministerium mit. Allerdings muß der Lebensunterhalt durch legale Erwerbstätigkeit gesichert sein.

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