■ AUSLÄNDERGESETZ: Bleiberecht trotz Scheidung
Berlin. Der Senat soll sich dafür einsetzen, daß aus dem Ausland nachgezogene Ehepartner (meist Ehefrauen) künftig auch nach einer Scheidung in der BRD bleiben dürfen, sofern sie körperlich oder seelisch mißhandelt wurden. Nach dem Frauenausschuß hat sich gestern auch der Ausländerausschuß im Abgeordnetenhaus für eine entsprechende Änderung des Ausländergesetzes ausgesprochen. Bisher haben Ehefrauen während der ersten drei Jahre kein eigenständiges Aufenthaltsrecht.
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