: Bleiberecht für Prostituierte
Behörden dürfen Prostituierte nicht aus der Bundesrepublik rauswerfen, nur weil sie ihrer Arbeit nachgehen. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Allerdings mit einer Einschränkung: Das Bleiberecht gilt in dieser Form nur für Europäerinnen. In der Entscheidung gegen die Stadt Frankfurt ist eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zulässig.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen