: Bitte keine gläsernen Patienten!
Berlin. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Garstka hat sich gegen das bei den gesetzlichen Krankenkassen übliche Verfahren gewandt, von den niedergelassenen Ärzten bei der Abrechnung auch die Mitteilung der bei ihren Patienten gestellten Diagnosen zu fordern. Die flächendeckende Angabe der Diagnose führe dazu, daß bei den Krankenversicherungen ein beinahe auf die Gesamtbevölkerung bezogenes Krankheitsregister entstehe. „Eine derart umfangreiche Sammlung intimer Daten ist mit dem Persönlichkeitsrecht der Patienten nicht zu vereinbaren“, betonte Garstka gestern in einer Stellungnahme. Darin wendet er sich auch gegen einen im Bundesarbeitsministerium diskutierten Gesetzentwurf, der die Mitteilung von Diagnosen an die Krankenkassen zulassen soll.
GESUNDHEIT
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