: Bisher härteste Strafe für Mauerschützen
■ Sechs Jahre Haft wegen Totschlags
Potsdam (dpa) – Im Potsdamer Mauerschützenprozeß ist die bislang härteste Strafe gegen einen ehemaligen DDR-Grenzsoldaten verhängt worden: Der 48jährige Hauptangeklagte Rolf-Dieter Heinrich wurde am Mittwoch vom Bezirksgericht wegen Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der gleichaltrige Mitangeklagte bekam zwei Jahre auf Bewährung.
In den bisherigen vier Berliner Mauerschützenprozessen waren gegen einen Grenzsoldaten dreieinhalb Jahre Haft verhängt worden. Die übrigen Angeklagten waren freigesprochen oder zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.
Der Richter sah es als erwiesen an, daß Heinrich im Oktober 1965 einen Mann an der Mauer bei Kleinmachnow „ohne Grund erschossen“ habe, obwohl der Flüchtling bereits gestellt war. Der Mitangeklagte habe den zweiten Flüchtigen „zum Krüppel“ geschossen.
Die Behauptung des Hauptangeklagten, er habe auf einen Flüchtling gezielt, sei eindeutig widerlegt worden, da die Flüchtenden gestellt waren, betonte der Vorsitzende Richter, Wolfgang Hansel.
Die Angeklagten seien verurteilt worden, weil sie in der konkreten Situation versagt hätten, nicht weil sie Befehle befolgten.
Nach dem Erfolg der AfD bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt bangen viele Menschen um die Zukunft, es droht die erste AfD-Regierung. Das wäre eine (weitere) Zäsur für Deutschland. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen