: Bis 1994: Schutz für Gewerbemieter
Berlin. Die besonderen Kündigungsschutzvorschriften aus dem Einigungsvertrag für Gewerbemieter im Ostteil Berlins und in Staaken West sind bis Ende 1994 verlängert worden, so Wirtschaftssenator Meisner (SPD). Dies gelte aber nur für Mietverträge, die vor dem 3.Oktober 1990 geschlossen wurden. Danach können Mieter von Geschäftsräumen oder gewerblich genutzten unbebauten Grundstücken weiter einer Kündigung widersprechen, wenn diese für sie eine Gefährdung der Lebensgrundlage bedeuten würde.
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