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Billiglöhne auf Baustellen bleiben zunächst erlaubt

■ Arbeitgeber verweigern Zustimmung zu Entsendegesetz. Bauindustrie empört

Köln/Bonn (taz/dpa) – Ausländische Arbeiter können fürs erste weiterhin zu Billiglöhnen auf Baustellen in Deutschland ackern. Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kündigte gestern an, daß die Arbeitgebervertreter einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung der hiesigen Bautarifverträge nicht zustimmen werden. Damit läuft das sogenannte Entsendegesetz ins Leere.

Wie berichtet, hatte das Bundeskabinett das umstrittene Gesetz bereits verabschiedet, mit dem auf hiesigen Baustellen auch für ausländische Arbeiter deutsche Löhne gelten würden. Um das Gesetz umzusetzen, bedarf es allerdings der sogenannten Allgemeinverbindlichkeitsverklärung. Der Tarifausschuß beim Arbeitsministerium muß mehrheitlich für diese Allgemeinverbindlichkeitserklärung sein. Mit den jetzt erwarteten drei Gegenstimmen der Arbeitgeber fehlt diese Mehrheit.

Die Bauindustrie zeigte sich gestern empört über die Verweigerung der BDA. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund nannte die BDA-Entscheidung „unverantwortlich“. Die Deutsche Angestelltengewerkschaft sprach von einem „Freibrief für Dumpinglöhne am Bau“. Wer angesichts von 140.000 arbeitslosen Bauarbeitern nichts gegen die Beschäftigung von Ausländern zu Billiglöhnen unternehmen wolle, „setzt den sozialen Frieden aufs Spiel“.

Der tarifliche Mindestlohn in der Bauwirtschaft sei höher als die Ecklöhne in den meisten anderen Wirtschaftsbereichen, begründete die BDA ihre Haltung. Als Folge drohe auch in anderen Branchen das Lohnniveau zu steigen. Die Bauindustrie regte an, jetzt über gesetzlich festgelegte Mindestlöhne nachzudenken.

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