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Archiv-Artikel

Biller etc.

Von GBA

Esra und „Esra“ und kein Ende in Sicht: Nachdem das Landgericht München 1 im Oktober 2003 Maxim Billers Liebesroman „Esra“ verboten hatte, bestätigte nun das Oberlandesgericht München dieses Urteil. Es entschied, dass der Roman auch in „entschärfter“ Fassung die Persönlichkeitsrechte von Billers Exfreundin und deren Mutter verletze und nicht erscheinen dürfe. Tröstendes wurde auch verkündet: Der Roman sei nicht „unrettbar verloren“, so das Gericht, schließlich könne der Autor dem Buch ja noch eine ganz andere Fassung geben. Ja, vielleicht kann Biller einfach „Esra II“ schreiben – gut, dass niemand weiß, dass ich Esra Biller heiß’.

Auf der Leipziger Buchmesse sagte KIWI-Verleger Helge Malchow, dass man den Forderungen der Klägerinnen nach Verfremdungen „zu fast 95 Prozent“ nachgekommen sei, was jetzt wiederum der Anwalt der Gegenseite bestreitet: „Es müsste ein Minimum von künstlerischer Verfremdung vorgenommen werden, die aus dem Buch überhaupt erst ein Kunstwerk machen würde.“ Nächste mögliche Ausfahrten in dieser Sache: der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht. Ein nächster möglicher Roman von Maxim Biller: „Esra III“, die Geschichte eines Buchverbots. GBA