piwik no script img

Bildungskosten vom Arbeitsamt

BERLIN dpa ■ Der DGB hat einen Forderungskatalog für die geplante Reform der Arbeitsförderung vorgelegt. Danach sollen sich die Arbeitsämter an der Weiterbildung von Arbeitnehmern beteiligen und bis zu 50 Prozent der Kosten übernehmen. Die Hilfe soll aber auf fünf Jahre befristet bleiben. Die Gesamtkosten der Vorschläge bezifferte DGB-Vize Ursula Engelen-Kefer gestern in Berlin auf eine Milliarde Mark. So sollen gering qualifizierte Arbeitnehmer künftig einen pauschalen Zuschuss zur Weiterbildung vom Arbeitsamt erhalten. Derzeit nehmen nur sieben Prozent der un- und angelernten Beschäftigten an der betrieblichen Weiterbildung teil, beklagte die DGB-Vize. Auch die so genannte Jobrotation soll als Regelinstrument gesetzlich verankert werden. Die Regierung will noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf für die Reform vorlegen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen