Bibliotheksgründer vor Gericht: Verdienstvolle Untreue
In einem bizarren Verfahren verurteilt das Landgericht Aurich den Gründer der Emder a Lasco-Bibliothek - wegen Bücherkaufs.
Bunt und vielgestaltig lebt das Brauchtum in Ostfriesland. Was für die Beteiligten nicht nur schön ist, gerade wenns sich, scheinbar, in sonst streng codierten Abläufen entlädt. Etwa im Strafverfahren: Gestern hat die erste große Strafkammer des Landgerichts Aurich Walter Schulz, den Gründer der Emder Johannes a Lasco-Bibliothek (JALB) wegen Untreue verurteilt.
Vorangegangen war dem ein Prozess, der als bizarr bezeichnet werden kann. Und das nicht nur, weil das Vergehen des im vergangenen Sommer fristlos entlassenen JALB-Direktors der Forschungseinrichtung im Erwerb von insgesamt acht Bücher-, Druck und Archivaliasammlungen bestand, der laut Oberstaatsanwalt Bernd Schmuck "dem Stiftungszweck entsprach".
Die JALB gilt als europaweit einzigartige Sammlung zur Geschichte des reformierten Protestantismus. Dabei gibt es sie erst seit 16 Jahren: Als Schulz die Emder Gemeindebibliothek unter seine Fittiche nahm, war deren Altbestand aus der Reformationszeit zu wertvoll, um ihn zu verscherbeln. Aber Gutachtern zufolge eben auch zu klein, um eine Stiftung zu rechtfertigen - es sei denn, die Sammlung würde planmäßig erweitert.
Was Schulz, bis dahin Gemeindepfarrer mit Beamtenstatus, sich Schritt für Schritt zur neuen Lebensaufgabe machte: Ab 2001 wirkte er als hauptberuflicher Vorstand der von Emder Gemeinde und reformierter Landeskirche nur halbherzig mit Finanzmitteln ausgestatteten Bibliotheks-Stiftung, erwarb Ruhm, Ansehen, ordentlich dotierte Auszeichnungen und Forschungsgelder für die JALB - durch seine von antiquarischem Spürsinn geleiteten Ankäufe. Jetzt steht er, 54-jährig, Vater zweier Kinder, vor dem Nichts: Die Pension wird erst in zehn Jahren fällig. Als geschasster Stiftungsvorstand erhält er monatlich noch 1.000 Euro. "Den Lebensunterhalt", sagt er, "bestreitet meine Frau."
Schulz habe sich, so Richter Henning Schröder in der Urteilsbegründung von "seinem Eifer, die Bibliothek mit einem Ruf auszustatten", zu Ankäufen historischer Büchersammlungen verleiten lassen - als das Stiftungskapital bereits deutlich reduziert war. Ja, alle wussten das: Kuratorium und kirchliche Stiftungsaufsicht waren über jede Transaktion genauestens informiert, segneten alles ab. Aber der Kopf der Stiftung sei eben ihr Vorstand, Schulz, und damit, "österlich gesprochen", so Schröder, "das Lamm, das geschlachtet wird". Immerhin - statt Kreuzigung oder dem von der Staatsanwaltschaft unmotiviert geforderten einem Jahr auf Bewährung verhängte die Kammer bloß eine Geldbuße von 3.600 Euro. Nicht zuletzt, weil "ohne Schulz die JALB nie ihren hohen Ruf hätte erreichen können".
Wenn Tatmotiv und mildernder Umstand im Urteil verschmelzen, mag das eine eigenwillige und logisch schwer nachvollziehbare Denkfigur scheinen. Doch die Überraschung darüber konnte nach dem folkloristisch geprägten Prozessverlauf nur klein ausfallen. "Der macht das immer so", klärten einheimische Beobachter verdutzte Zugereiste über die Praxis des Vorsitzenden auf, die Beweisaufnahme kurzerhand durch ein eigenständiges Referat der Aktenlage weitgehend zu ersetzen. Und weil die Staatsanwaltschaft Kaufsumme und Schaden gleichsetzt, umgekehrt aber die Verteidigung "per Saldo" überhaupt keinen Vermögensverlust ausmachen kann, dekretiert der Richter, dass "ein Zinsverlust in Höhe von 90.000 Euro" eingetreten sei.
"Einen gewissen Charme" attestiert Schulz Anwalt Bertram Börner diesen Verfahrens-Besonderheiten. Eine Revision schließt er nicht aus. Die wäre beim Bundesgerichtshof möglich. Der tagt in Karlsruhe - weit, sehr weit jenseits der Grenzen Ostfrieslands.
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