Bezirksämter: Gesetz für Neubesetzung
Die Neubesetzung der zwölf Berliner Bezirksämter nach der Wiederholungswahl wird noch im März gesetzlich geregelt. Bei der konstituierenden Sitzung des Abgeordnetenhauses am Donnerstag bringen die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und Linken einen gemeinsamen Gesetzentwurf dazu ein, der bei der nächsten Sitzung in einer Woche beschlossen werden soll. Er sieht vor, dass Bürgermeister und Stadträte von den Bezirksverordnetenversammlungen neu gewählt werden, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse bei der Wahlwiederholung am 12. Februar geändert haben. Nach bisheriger Rechtslage dürften die Bezirksbürgermeister und Stadträte unabhängig vom Wahlergebnis im Amt bleiben. (dpa)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen