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Beweislast umkehren

■ Unionspolitiker wollen wegen Geldwäsche das Grundgesetz ändern

Bonn (AP) – In der CDU mehren sich die Stimmen, die zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität das Grundgesetz ändern wollen, um bei Geldwäsche die Beweislast umzukehren. Der Vorsitzende des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen, der frühere mecklenburgische Justizminister Herbert Helmrich, sagte gestern in Bonn, in dieser Frage sei die Union „der SPD näher als Teilen der FDP“, wobei er Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger besonders erwähnte.

Bisher müssen die Ermittler beweisen, daß das Geld unrechtmäßig erworben ist und nicht der Besitzer, daß er es rechtmäßig erworben hat. Die Umkehr dieser Beweislast könne entweder in der Strafprozeßordnung verankert werden, also als Teil der Sanktionen gegen überführte Täter, oder bei der Prävention, also etwa bei Sicherstellungsmaßnahmen der Polizei, wie es die SPD wolle, sagte Helmrich.

Er plädierte für die erste Lösung, da die zweite „nicht in unser Rechtssystem paßt“. Bei der Verankerung in der Strafprozeßordnung jedoch müsse wohl das Grundgesetz geändert werden.

Innenminister Manfred Kanther hatte noch vor wenigen Tagen die bislang vorgelegten Vorschläge zur Beweislastumkehr unter dem Gesichtspunkt der Unschuldsvermutung des Grundgesetzes als „höchst problematisch“ bezeichnet. Helmrich wies die Ansicht zurück, die seit 1994 ergriffenen gesetzlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Geldwäsche organisierter Krimineller seien wirkungslos.

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