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Beweise in Lübeck

Im Prozeß um den Brand in der Lübecker St. Vicelinkirche ist gestern die Beweisaufnahme geschlossen worden. Am Donnerstag sollen die beiden Staatsanwälte ihr Plädoyer halten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, 1997 Feuer an einem Schuppen der Kirche gelegt zu haben, das auf diese übergriff. In einer vorläufigen Beweiswürdigung hat das Gericht angedeutet, daß ihm die angeklagte schwere Brandstiftung möglicherweise nicht nachzuweisen ist.

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