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Bewag klagt gegen Kartellamt

Der Energieversorger Bewag will gegen die vom Bundeskartellamt verfügte Pflicht zur Durchleitung von Fremdstrom vor das Kammergericht ziehen. Das sagte Unternehmenssprecher Siegfried Knopf. Mit ihrer Beschwerde geht die Bewag fristgerecht gegen die Vorgaben des Kartellamtes vor und setzt zudem den sofortigen Vollzug zum 4. Oktober außer Kraft. Die Bewag verlange für die Bereitstellung von Teilen ihrer Leitungskapazität für die Wettbewerber einen „wirtschaftlichen Nachteilsausgleich“, sagte Knopf. Nach der Verfügung des Bundeskartellamtes vom 1. September muss die Bewag den Westberliner Strommarkt zu einem Fünftel öffnen. dpa

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