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Bewährungsstrafe nach Fußballkrawallen

Berlin/Rostock. Krawallartige Ausschreitungen von Fußball-Hooligans im März 1990 in Rostock mit bis dahin in Deutschland unbekannten Ausmaßen hatten gestern in Berlin ein gerichtliches Nachspiel. Ein Moabiter Schöffengericht verurteilte einen 20jährigen damaligen Schüler zu zehn Monaten Jugendstrafe mit Bewährung wegen schweren Landfriedensbruchs, Widerstandes und versuchter gefährlicher Körperverletzung.

Der junge Mann muß zusätzlich 2.000 Mark Geldbuße bezahlen. Der Angeklagte aus dem Bezirk Lichtenberg hatte sich in einer Gruppe von etwa 700 Fußballrowdies befunden, die nach einem Bundesligaspiel zwischen dem FC Hansa-Rostock und dem FC Berlin in der Hansestadt Randale machten.

In der Nähe des Rostocker Bahnhofs hatte der Angeklagte von einer Brücke ein Absperrgitter in Richtung der Polizeikräfte geworfen. Auf dem Bahnsteig betätigte er sich als »Zulieferer« von Schottersteinen, die andere Hooligans in einem Steinhagel auf etwa 30 hilflose Polizeikräfte schleuderten.

Der Staatsanwalt hatte 15 Monate Haft mit Bewährung beantragt und von »bürgerkriegsähnlichen Zuständen« gesprochen. Es sei nicht nur die Stadt verwüstet worden, die Hooligans hätten ihre »Lust an der Gewalt« brutal und rücksichtslos gegen die eingesetzten Polizeibeamten gerichtet. dpa

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