: Bewährungsstrafe für fahrlässige Tötung
Zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung einer Radfahrerin hat ein Schöffengericht gestern einen 21jährigen Mann verurteilt. Eine neue Fahrerlaubnis darf dem Todesfahrer erst in zehn Monaten wieder ausgestellt werden. Der Angeklagte hatte am 2. März 1993 in Steglitz beim Abbiegen die Radfahrerin übersehen und mit mindestens 50 Stundenkilometern angefahren. Die Frau starb wenige Stunden später an ihren schweren Kopfverletzungen. Der Witwer nahm an der Gerichtsverhandlung teil. Auf die Entschuldigung des Angeklagten antwortete der Mann, er könne nachvollziehen, daß sich ein solcher Unfall ereignen könne. Bedauerlich sei, daß die Verkehrsvorschriften zuwenig beachtet würden.
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