■ Bewährungsstrafe für Kompaniechef: Staatsanwalt plädierte auf Freispruch
Wegen versuchten Totschlags und Beihilfe dazu hat gestern das Landgericht einen ehemaligen Kompaniechef der DDR-Grenztruppen und einen Grenzsoldaten zu jeweils einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch ebenso wie die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Mit der Verurteilung wegen „psychischer Beihilfe“ öffnete das Gericht möglicherweise einen Weg, DDR- Grenzoffiziere auch dann zu belangen, wenn eine Anstiftung zum Totschlag nicht nachgewiesen werden kann. Der 55jährige Grenzoffizier Walter K. war der Anstiftung zum versuchten Totschlag angeklagt. Das Gericht konnte jedoch nicht zweifelsfrei nachweisen, ob K. auch am 25. Januar 1967 den Mitangeschuldigten Reinhardt A. „vergattert“ hatte, Grenzdurchbrüche unter keinen Umständen zuzulassen. An jenem Tag war ein 15jähriger bei einem Fluchtversuch an der Mauer angeschossen worden. Der Soldat habe sich schon vor dem Tattag entschlossen, Grenzverletzer entsprechend der Befehlslage zu töten, wenn andere Mittel versagten. Er habe in Kauf genommen, den am Boden kriechenden Jugendlichen tödlich zu treffen. Auch der Kompaniechef war angeklagt, dem schon am Boden liegenden Jugendlichen noch aus nächster Nähe ins Bein geschossen zu haben. AP
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