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■ Berliner TelegrammBewährungsstrafe für Gemäldefälscher

Ein 44jähriger Fälscher von Gemälden des Kunstmalers Johannes Molzahn ist gestern wegen Urkundenfälschung zu neun Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Wegen Betrugs und Urkundenfälschung erhielt ein 40jähriger Mann, der eine Fälschung in einer Charlottenburger Galerie für 27.000 Mark verkaufen lassen wollte, vom Schöffengericht Tiergarten eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Der Fälscher gab zu, Werke des Kunstmalers Johannes Molzahn (1892–1965) angefertigt zu haben. Als Heroinabhängiger will der auf Dali spezialisierte Autodidakt nur Vorlagen für ein geringes Honorar kopiert haben. In dem Prozeß wurde nur ein Teil der aufgetauchten Fälschungen verhandelt. Das Verfahren gegen einen 44jährigen Kaufmann wurde zur weiteren Verhandlung abgetrennt. Diesem Angeklagten wird vorgeworfen, ein gefälschtes Gemälde des spätexpressionistischen Malers Heinrich Campendonk einer Galerie angeboten zu haben. Es erbrachte bei einer Auktion 220.000 Mark. ADN

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