: Bewährung für rechten Bombenbastler
Die zweijährige Bewährungsstrafe für einen 19-jährigen rechtsextremistischen Bombenbastler ist rechtskräftig. In der gestern unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Verhandlung vor dem Landgericht nahmen Staatsanwaltschaft und Verteidigung die eingelegten Rechtsmittel gegen das Urteil der Erstinstanz zurück. Das Schöffengericht Tiergarten hatte den Angeklagten im April 1998 der Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens an einem Mitglied der PDS schuldig gesprochen. Die als Elektrogerät getarnte Rohrbombe sollte auf dessen Balkon explodieren. Die Wirksamkeit von Rohrbomben hatte das Mitglied der so genannten Kameradschaft Treptow bereits erprobt. Bei einer Razzia waren vom Staatsschutz Teile für den Bau gefunden worden. Das Aussetzen der Strafe zur Bewährung war in der Öffentlichkeit auf Kritik gestoßen. Ein 21-jähriger Komplize bei den Attentatsplänen war im Mai 1998 zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. ADN
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