: Bewährung für ZDLer
Heidelberg (taz) - Zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten auf Bewährung und der Auflage, 80 Stunden in einer sozialen Einrichtung zu arbeiten, verurteilte gestern das Heidelberger Amtsgericht den Totalverweigerer Jost–Christian Richter. Auch wenn sie dem Angeklagten zugestehe, aus Gewissensgründen gehandelt zu haben, sah Richterin Englert–Biedert den „Tatbestand der Dienstflucht erfüllt“. Jost– Christian Richter hatte nach 13 von 16 Monaten seinen Zivildienst abgebrochen und die Wehrpficht verweigert, weil er zu der Auffassung gelangte, auch als ZDL in Kriegführungsstrategien eingeplant zu sein.
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