: Bewährung für Mauerschützen
Im 33. Mauerschützen-Prozeß ist ein 45jähriger Maurer wegen 71 Schüssen auf einen Flüchtling, die das Gericht als versuchten Totschlag wertete, zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Freigesprochen wurde der damalige Zugführer und stellvertretende Kompaniechef vom Vorwurf der Anstiftung. Dem 46jährigen Vorarbeiter war nicht nachzuweisen, daß er am 28. Juli 1972 seinem Untergebenen vor Antritt des Grenzdienstes den routinemäßigen Befehl erteilte, Grenzdurchbrüche auch mit Anwendung von Schußwaffen zu verhindern.ADN
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