■ Am Rande: „Beutekunst“-Gesetz zurück im Parlament
Moskau (dpa) – Nach monatelangem Streit hat der russische Präsident Boris Jelzin das sogenannte „Beutekunst“-Gesetz erneut an das Parlament zurückgewiesen. Jelzin hatte das Gesetz bereits Ende Mai ans Parlament zurückgeschickt, weil er die Abstimmungen in der Staatsduma und im Föderationsrat als verfassungswidrig betrachtet. Die Abgeordneten akzeptierten Jelzins Einwände jedoch nicht und sandten ihm das Gesetz, das die im Zuge des Zweiten Weltkriegs in die Sowjetunion verbrachten Kulturgüter zum Eigentum Rußlands erklärt, Anfang Juni zur Unterzeichnung zurück.
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