: Betrunkenen zu Tode geprügelt
Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht vier 17 bis 24 Jahre alte Angeklagte zu Bewährungsstrafen zwischen neun Monaten und einem Jahr verurteilt, die einen 30jährigen Betrunkenen so schwer mißhandelt hatten, daß er an seinen Verletzungen starb. Ein Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge war nicht möglich, da das Opfer die ärztliche Behandlung vernachlässigt hatte und erst mehrere Wochen nach der Tat im Krankenhaus gestorben war. Anlaß der Mißhandlungen war eine Beleidigung der Mutter eines der Angeklagten durch den 30jährigen. Im Urteil wurde von einer kaum zu überbietenden Brutalität des jüngsten Angeklagten gesprochen, der zufällig Zeuge der Mißhandlungen wurde. Nach einem Schlag in den Magen zog dieser das Opfer an den Ohren zu Boden und stieß sein Knie gegen den Kopf.
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