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Betrunkene U-Bahn-Fahrerin nicht entlassen

Die betrunkene U-Bahn-Fahrerin, die vergangenen Freitag mit 3,6 Promille Alkohol im Blut eine U-Bahn gesteuert hatte und schließlich im Führerstand bewußtlos zusammengebrochen war, bleibt weiter bei der BVG beschäftigt. Der BVG-Personalrat hat der Kündigung widersprochen. Für die vermutlich alkoholkranke Frau will die BVG eine individuelle Lösung finden. Laut BVG wird überlegt, ob die Frau, die derzeit vom Dienst suspendiert ist, eine andere Aufgabe übernehmen kann. Der Personalrat lehnt auch die angekündigten Alkoholkontrollen von U-Bahn-Fahrern ab. Testergebnisse könnten kein Kündigungsgrund sein. taz

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