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Betr.: "Tötungsverbot und Wert des Lebens", Theodor Ebert zu Peter Singers Thesen, taz vom 2.10.93

1. Wer je mit Krebskranken, die auch unter fürchterlichsten Schmerzen an ihrem Leben festhalten wollen, zu tun hatte, weiß, wie der Mensch am Leben hängt. Die Tötung (eines anderen) zur angeblichen Vermeidung von Leiden (dieses anderen), sie dient in erster Linie der Vermeidung eigenen Leides.

2. Verstehbar wird vielen Menschen sein, daß Eltern sich gegen das Leben eines schwerstbehinderten Kindes aussprechen und dieses sterben lassen oder sogar töten. Von dieser Plausibilität geht Singer aus und kommt langsam, aber sicher hin zu utilitaristischen (an der Nützlichkeit orientierten) Überlegungen, die generell (dies könnte bedeuten: staatlich verordnet) diesen schwerstbehinderten Menschen das Lebensrecht absprechen.

3. Daß ein Philosophie lehrender Buchrezensent diesen wichtigen Argumentationsstrang Singers nur unzureichend beleuchtet, ist blamabel. Matthias Seibt für den

geschäftsführenden Vorstand

des Bundesverband Psychiatrie-

Erfahrener, Bonn

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