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Betr.: Unionsparteien über Wahlwerbespots im ARD

Berlin (dpa) - Die Unionsparteien dürfen auch künftig ihre Wahlwerbespots über das Gemeinschaftsprogramm der ARD auch außerhalb der Gebiete ausstrahlen, in denen sie zur Wahl kandidieren. Mit dieser Entscheidung wies das Bundesverwaltungsgericht in Berlin gestern eine Klage der SPD gegen acht ARD– Anstalten und den Deutschlandfunk zurück. Die SPD hatte die Chancengleichheit verletzt gesehen, weil sie im Wahlkampf 1983 nur mit neun Wahlwerbesendungen, CDU, CSU und FDP dagegen 19mal im ARD zu sehen waren. Foto: ap

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