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Betr.: Singverbot für Straßenmusikant

Berlin (dpa) - Ein Straßenmusikant aus Freiburg hat es jetzt höchstrichterlich: Er darf nicht singen, wann und wo es ihm paßt. Vielmehr gilt in Freiburg das „Merkblatt für Straßenmusikanten“ der Stadt, in dem Regeln über die Art der Instrumente, Standorte von Musikanten sowie für Tageszeiten und Dauer ihrer Darbietungen enthalten sind. Der Gitarrist und Sänger hatte argumentiert, sein Musizieren in einer Fußgängerzone gehöre zum „Gemeingebrauch“. Die Klage wurde von den Vorinstanzen abgewiesen. Auch seine Beschwerde auf Zulassung der Revision wies das zurück (Az: BVerwG 7 B 144.86). Foto: Wolfgang Schmidt

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