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Betr.: Schmücker-Prozeß

Urteilsschelte gleich stapelweise bekam gestern der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Berlin zur Überprüfung ins Haus serviert: In insgesamt sechs Leitz– Ordnern auf genau 3.254 Seiten haben die Rechtsanwälte im Berliner Schmücker–Prozeß jetzt dem BGH ihre Revision begründet. Der Umfang dieses Revisionsantrags dürfte in der deutschen Justizgeschichte ebenso seinesgleichen suchen wie die Liste der Rechtsfehler und Verfahrensmängel, die die Anwälte dem Berliner Landgericht vorwerfen, das im dritten Durchgang des Schmücker–Prozesses die Hauptangeklagte Ilse Schwipper erneut zu lebenslanger Haft verurteilt hatte. Im bisher längsten Verfahren der deutschen Justizgeschichte beschäftigt sich der Hauptteil der Revisionsbegründung erneut mit der zweifelhaften Glaubwürdigkeit des Kronzeugen Jürgen Bodeux. Wegen dessen ungeklärter Rolle hat der Bundesgerichtshof schon zweimal die Urteile wieder aufgehoben. ve.

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