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Betr.: "Niederlage für Islamisten"

In dem Artikel der tageszeitung vom 22. Februar 2002 auf Seite 8 unter der Rubrik „Inland“ mit der Überschrift „Niederlage für Islamisten“ wird mit der Behauptung „Das Landgericht Berlin hat gestern eine einstweilige Verfügung aufgehoben, die es am 22. Januar auf Antrag der Islamischen Föderation Berlin (IFB) gegen den Herausgeber der Broschüre ‚Politik im Namen Allahs‘, Ozan Ceyhun (SPD-Europaabgeordneter), und den Ko-Autor Ali Yildirim ohne mündliche Verhandlung verhängt hatte. Somit dürfen weiterhin die engen Verflechtungen zwischen der IFB und dem islamistischen Verband Milli Görüs behauptet werden“

der Eindruck erweckt, das Landgericht halte die weitere Verbreitung der vorgenannten Behauptungen für zulässig. Dieser Eindruck ist unrichtig. Richtig ist vielmehr, dass das Gericht nicht über die Zulässigkeit der Behauptungen in der Sache entschieden hat, sondern die einstweilige Verfügung nur wegen Zweifel an der Eilbedürftigkeit aufhob.

Berlin, den 22. Februar 2002Islamische Föderation Berlin e.Vvertreten durch Rechtsanwalt Hans-Jürgen Homann

Anm. d. Red.: Obschon im Landespressegesetz steht, dass wahrheitsgemäße Berichte über Gerichtsverhandlungen nicht mit Gegendarstellungen belegt werden können, ist die taz vom Landgericht Berlin verpflichtet worden, vorstehenden Text zu verbreiten. Das Kammergericht hat es abgelehnt, der taz Vollstreckungsschutz zu gewähren.

In der Sache halten wir fest: Zwischenzeitlich hat es weitere Gerichtsverfahren gegeben, die Islamistenvereine aus dem Milieu der Islamischen Föderation angezettelt haben, so unter anderem ein Verfahren des Träger der islamischen Grundschule der Islamischen Föderation, des Islam Kolleg e.V. Dieser wollte der taz verbieten, eine Passage aus der zitierten Broschüre zu verbreiten, die nachfolgenden Wortlaut hat: „Islam Kolleg, die Islamische Föderation und Milli Görüs sind voneinander unabhängige Organisationen, behaupten die Funktionäre seit mehr als 10 Jahren – und sie lügen. Erfolgreich. Denn wäre der Nachweis gelungen, dass das Islam Kolleg e.V. eine Tarnorganisation von Milli Görüs ist, hätte der Senat die Grundschule nicht anerkannt ...“ Die taz hat sich gegen das zunächst ausgesprochene Verbot des Landgerichts gewehrt. Am 25. April hat das Landgericht die einstweilige Verfügung aufgehoben (27.O.134/02). Diesmal hat der Vorsitzende Richter Mauck unserem Anwalt Eisenberg ausdrücklich bestätigt, dass das Gericht das Begehren in der Sache geprüft hat und nach dem Stand des wechselseitigen Vortrags und der Glaubhaftmachung davon ausgehen musste, dass der taz der Wahrheitsbeweis für die Verbindungen zwischen Islam-Kolleg und Milli Görüs gelungen ist und dass die taz deshalb die beanstandete Passage verbreiten durfte. Die Redaktion.

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