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Betr.: Flugbereitschaft des Bundesverteidigungsministeriums

Wer mit einem der 17 Flugzeuge der Flugbereitschaft des Bundesverteidigungsministeriums fliegen darf, ist in einer „Richtlinie zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Lebens“ seit dem 11. Januar 1991 geregelt. Etwa 40 Personen – vom Bundespräsidenten das Protokoll herunter über die Minister bis hin zu den Parteivorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien – kommen in den Genuß dieses Services. Er gilt „nur für Dienstreisen“. Weiter heißt es: „Jeder Sonderflug ist mittels Vordruck zu beantragen.“ Die Flugwilligen müssen selbst „mit ihrem Gewissen“ (so ein Sprecher der Hardthöhe) entscheiden, ob sie ihre Reise tatsächlich nur mit einem Flugzeug der Flugbereitschaft absolvieren können. Eine Kontrollmöglichkeit obliegt dem Bundesrechnungshof. Ob nun Helmut Kohl, Rita Süssmuth oder Klaus Kinkel – sie allein entscheiden, ob ihre Reise dienstlich ist oder privat. Nichtdienstliche Trips müssen privat entgolten werden – mit 10.000 Mark pro Flugstunde. Die Flugbereitschaft gilt bis zum Wohnort der Betreffenden. Sofern ein prominenter Politiker eine Wahlkampfveranstaltung besucht, steht ihm die Flugbereitschaft ebenso zur Verfügung: Eine Bundestagspräsidentin bliebe Rita Süssmuth auch, wenn sie in ihrem Göttinger Wahlkreis um Stimmen wirbt. Ob der Dienst jedoch – wie im Falle Süssmuths – zur Verfügung steht, wenn das freie Wochenende bei einem Familienangehörigen verbracht wird, ist unklar: „Dabei wird eine Grauzone tangiert“, heißt es von der Hardthöhe, die „öffentlich diskutiert werden muß.“

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